Aviäre Influenza (Vogelgrippe, AI)
Allgemeines
Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die vor allem Hausgeflügel wie Hühner und Puten sowie zahlreiche wildlebende Vogelarten betrifft. Erreger sind Influenza-A-Viren, die anhand ihrer Oberflächenantigene in verschiedene Subtypen klassifiziert werden.
Man unterscheidet zwischen hochpathogenen (HPAI) und niederpathogenen (LPAI) Varianten. Die hochpathogene Form wird als Tierseuche der Kategorie A eingestuft. Niederpathogene Viren können durch Mutation in hochpathogene Formen übergehen, was zu schweren Ausbrüchen führen kann.
Neben Vögeln können auch verschiedene Säugetierarten infiziert werden: Darunter Schweine, Pferde, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse und Marder.
Seit Anfang 2024 wurden Infektionen erstmals auch bei Rindern und Ziegen nachgewiesen.
Für den Menschen besteht ein Infektionsrisiko hauptsächlich bei engem, direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel oder über kontaminierte Materialien (z. B. Kot, Einstreu). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht beobachtet.
Klinik und Übertragung
Niederpathogene aviäre Influenzaviren (LPAI) verursachen beim Geflügel meist nur milde oder gar keine klinischen Symptome. Im Gegensatz dazu führen Infektionen mit hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAI) zu schweren Krankheitsverläufen mit hohen Mortalitätsraten. Typische klinische Erscheinungen umfassen Atemnot, grünlich-wässrigen Durchfall, Blutungen an den inneren Organen, Kammspitzen und Ständern, neurologische Symptome wie Enzephalitis, Ödeme im Kopfbereich, einen deutlichen Rückgang der Legeleistung, dünnschalige oder fehlende Eier, reduzierte Wasser- und Futteraufnahme sowie Apathie und Fieber.
HPAI-Viren sind hochkontagiös und werden hauptsächlich über Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt sowohl direkt von Tier zu Tier als auch indirekt über kontaminierte Gegenstände (z. B. Geräte, Kleidung, Fahrzeuge). Bei starker Staubentwicklung ist zudem eine aerogene Übertragung möglich.
Aktuelles
Nach mehreren Ausbrüchen von hochpathogener aviärer Influenza im Herbst und Winter 2024/25 bei Wildvögeln, in Geflügelbetrieben sowie in Hobbyhaltungen, hat sich die Seuchenlage mittlerweile entspannt. Seit mehreren Monaten wurden keine Fälle mehr in Geflügelhaltungen festgestellt. Auch bei Wildvögeln treten Infektionen derzeit nur noch vereinzelt auf.
In Folge dessen wurden mit 10. Mai 2025 sämtliche „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko" österreichweit aufgehoben. Das gesamte Bundesgebiet gilt somit aktuell als frei von erhöhtem bzw. stark erhöhtem Geflügelpestrisiko.
Jede Geflügelhaltung (bereits ab einem Tier) ist innerhalb einer Woche bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ist verpflichtend - insbesondere gilt es, jeglichen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu verhindern.
Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sind sofort der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Weitere Informationen finden Sie über das EU Animal Disease Information System (ADIS), KVG und
AGES.