Aviäre Influenza (Vogelgrippe, AI)
Stand: 13.01.2026
Allgemeines
Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die vor allem Hausgeflügel wie Hühner und Puten sowie zahlreiche wildlebende Vogelarten betrifft. Erreger sind Influenza-A-Viren, die anhand ihrer Oberflächenantigene in verschiedene Subtypen klassifiziert werden.
Man unterscheidet zwischen hochpathogenen (HPAI) und niederpathogenen (LPAI) Varianten. Die hochpathogene Form wird als Tierseuche der Kategorie A eingestuft. Niederpathogene Viren können durch Mutation in hochpathogene Formen übergehen, was zu schweren Ausbrüchen führen kann.
Neben Vögeln können auch verschiedene Säugetierarten infiziert werden: Darunter Schweine, Pferde, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse und Marder.
Seit Anfang 2024 wurden Infektionen erstmals auch bei Rindern und Ziegen nachgewiesen.
Für den Menschen besteht ein Infektionsrisiko hauptsächlich bei engem, direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel oder über kontaminierte Materialien (z. B. Kot, Einstreu). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht beobachtet.
Klinik und Übertragung
Niederpathogene aviäre Influenzaviren (LPAI) verursachen beim Geflügel meist nur milde oder gar keine klinischen Symptome. Im Gegensatz dazu führen Infektionen mit hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAI) zu schweren Krankheitsverläufen mit hohen Mortalitätsraten. Typische klinische Erscheinungen umfassen Atemnot, grünlich-wässrigen Durchfall, Blutungen an den inneren Organen, Kammspitzen und Ständern, neurologische Symptome wie Enzephalitis, Ödeme im Kopfbereich, einen deutlichen Rückgang der Legeleistung, dünnschalige oder fehlende Eier, reduzierte Wasser- und Futteraufnahme sowie Apathie und Fieber.
HPAI-Viren sind hochkontagiös und werden hauptsächlich über Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt sowohl direkt von Tier zu Tier als auch indirekt über kontaminierte Gegenstände (z. B. Geräte, Kleidung, Fahrzeuge). Bei starker Staubentwicklung ist zudem eine aerogene Übertragung möglich.
Aktuelles
Im Herbst 2025 wurden europaweit vermehrt Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln sowie bei Hausgeflügel gemeldet.
Insbesondere Nachbarstaaten wie Deutschland und Italien berichten wiederholt über größere Ausbruchsgeschehen sowohl im Wildvogelbereich als auch in Geflügelhaltungen.
Auch in Österreich ist die Geflügelpest präsent: Insgesamt wurden drei Geflügelbetriebe in Oberösterreich und im Burgenland positiv auf HPAI getestet. In der Steiermark ist derzeit kein Geflügelbetrieb betroffen, allerdings wurde die Vogelgrippe im November bei einem Schwan nachgewiesen.
Derzeit besteht sowohl in Österreich insgesamt als auch in der Steiermark ein erhöhtes bzw. stark erhöhtes Geflügelpestrisiko. In der Steiermark sind davon mehrere gesamte Bezirke sowie einzelne Gemeinden als stark erhöhte HPAI-Risikogebiete ausgewiesen. Diese Einstufung ist nach wie vor aufrecht, auch wenn die gemeldeten HPAI-Fälle in Österreich zuletzt rückläufig erscheinen. Die festgelegten Maßnahmen gelten daher weiterhin uneingeschränkt.
Gebiete mit erhöhtem Risiko:
- Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel
- Verhinderung des Kontakts zu Wildvögeln durch geeignete bauliche Maßnahmen (z. B. Netze, Überdachungen)
- Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall oder unter wildvogelsicheren Unterständen
- Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern ausbruchssicher abgegrenzt sein
Gebiete mit stark erhöhtem Risiko:
- Zusätzlich zu den Maßnahmen der Gebiete mit erhöhtem Risiko gilt eine Stallpflicht für Bestände mit mehr als 50 Tieren
- Ausgenommen von der Stallpflicht sind zoologische Gärten, Zirkusse und Versuchslaboratorien
In beiden Risikogebieten:
- Tränken mit Wasser aus offenen Oberflächengewässern oder Sammelbecken ist untersagt, sofern Wildvögel Zugang haben
- Brieftauben dürfen weiterhin zu Trainingszwecken ausgelassen werden, sofern Fütterung und Tränkung ausschließlich im Schlag erfolgen
- Fahrzeuge, Ladeflächen und Gerätschaften mit Kontakt zu Geflügel oder Geflügelprodukten sind gründlich zu reinigen und zu desinfizieren
Auffällige Veränderungen im Geflügelbestand sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden!
Weitere Informationen finden Sie über das EU Animal Disease Information System (ADIS),
KVG und
AGES.
