Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Veterinärwesen
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Über uns
    • Team
    • Projekte
    • Veterinärberichte
  • Tierseuchen
    • Kategorie A - Seuchen
      • Afrikanische Schweinepest (ASP)
      • Aviäre Influenza (AI)
      • Lumpy Skin Disease (LSD) - Hautknotenkrankheit
      • Maul- und Klauenseuche (MKS)
      • Newcastle Disease (NCD)
      • Pest der kleinen Wiederkäuer
      • Schaf- und Ziegenpocken
    • Andere meldepflichtige Tierseuchen
    • Ausgewählte Tierkrankheiten
    • Kategorie A - Seuchen
    • Andere meldepflichtige Tierseuchen
    • Ausgewählte Tierkrankheiten
  • Tierschutz
    • Tierschutz
    • Tiertransport
    • Tierversuche
  • Fleischhygiene
    • Fleischuntersuchung – zuständige Tierärzte/ -innen
    • Gebühren und Verrechnung
  • Veterinärlabor
    • Trichinen
    • Serologie
    • Eutergesundheitsdienst
    • Salmonellen
    • Mikrobiologische Untersuchungen
    • Probeneinsendungen
  • Vets only
    • Fachbereich Fleisch
    • Fortbildungen Fleisch
  1. Sie sind hier:
  2. Veterinärwesen
  3. Tierseuchen
  4. Kategorie A - Seuchen
  5. Newcastle Disease (NCD)
  • Kategorie A - Seuchen
    • Afrikanische Schweinepest (ASP)
    • Aviäre Influenza (AI)
    • Lumpy Skin Disease (LSD) - Hautknotenkrankheit
    • Maul- und Klauenseuche (MKS)
    • Newcastle Disease (NCD)
    • Pest der kleinen Wiederkäuer
    • Schaf- und Ziegenpocken
  • Andere meldepflichtige Tierseuchen
  • Ausgewählte Tierkrankheiten
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Newcastle Disease (NCD)

Stand: 23.06.2026

Allgemeines

Die Newcastle Disease (NCD oder atypische Geflügelpest) ist eine weltweit verbreitete, hochansteckende, akut bis chronisch verlaufende Krankheit der Vögel.

Klinik und Übertragung

Nach einer Inkubationszeit von 4 bis 7 Tage zeigen betroffene Tiere deutlichen Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme, Abfall der Legeleistung, dünnschalige Eier, plötzlich zahlreiche Todesfälle, Bewegungsstörungen sowie Blauverfärbung der Kopfanhänge und Durchfall. Die Symptome sind somit die der Geflügelpest (Aviäre Influenza) sehr ähnlich.
Die Übertragung des Virus (Avian Avulavirus 1, APMV-1) erfolgt über alle Körperflüssigkeiten (Kot, Augen-, Nasen- und Rachensekret) und indirekt über die Luft und kontaminierte Gegenstände. Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 7 Tage.

Eine prophylaktische Impfung ist auf freiwilliger Basis möglich und bietet einen wirksamen Schutz!

Aktuelles

Aktuelle Lage Europa

In Europa wurden in den vergangenen Monaten vermehrt Ausbrüche der Newcastle-Krankheit in Geflügelhaltungen festgestellt. Betroffen sind insbesondere Deutschland (unter anderem Bayern und Brandenburg), Polen sowie Tschechien. Die wiederholten Ausbrüche in geografischer Nähe zu Österreich verdeutlichen das weiterhin bestehende Eintragsrisiko für heimische Geflügelbestände.

Österreichische Geflügelhaltungen sind derzeit frei von NCD. In der Steiermark wurden jedoch Fälle von NCD bei Wildtauben nachgewiesen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Seuchenlage in Europa sowie des Vorkommens des Virus in der Wildvogelpopulation ist von einem erhöhten Risiko für eine Einschleppung in Geflügelbestände auszugehen.

Geflügelhalter sind daher angehalten folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

  • Eine Impfung gegen NCD bietet den wirksamsten Schutz! Die Durchführung sollte mit dem Betreuungstierarzt abgestimmt werden.
  • Kranke oder auffällige Tiere sollten rasch tierärztlich untersucht werden.
  • Beim Tierkauf ist immer auf Krankheitsanzeichen zu achten und nur gesunde Tiere sollten übernommen werden.
  • Neu zugekaufte Tiere mindestens zwei Wochen getrennt von den übrigen Tieren halten. Für ihre Betreuung sind eigene Kleidung, Schuhe und Geräte zu verwenden.
  • Der Kontakt zu Wildvögeln ist möglichst zu verhindern. Futter- und Tränkestellen sollten im Stall oder unter einem festen Dach eingerichtet werden.
  • Futter und Einstreu sind vor Wildvögeln geschützt zu lagern, Futterreste regelmäßig zu entfernen.
  • Tränkwasser sollte aus einer sicheren Quelle stammen und nicht aus Teichen, Bächen oder anderen Oberflächengewässern entnommen werden.
  • Geräte, Transportboxen und Behälter sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Vor und nach dem Betreten des Stalls sollte zwischen Straßen- und Stallkleidung sowie Schuhwerk gewechselt werden.
  • Hände sind vor und nach der Betreuung von Geflügel gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Der Zutritt zu Geflügelhaltungen sollte auf unbedingt notwendige Personen beschränkt werden.

Auffällige Krankheitserscheinungen oder erhöhte Verluste im Geflügelbestand sind unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde zu melden.

Weitere Informationen:

Derzeitige Situation in Österreich:  AGES.

 

Kontakt

  • Abteilung 8 - Gesundheit und Pflege
  • +43 (316) 877-3595
  • E-Mail
  • Friedrichgasse 9
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie