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Maul- und Klauenseuche (MKS)

Stand: 01.07.2025

Allgemeines

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Auch wildlebende Paarhufer wie Hirsche, Antilopen, Wildschweine, Giraffen und Kamele können sich infizieren. Pferde sind für MKS nicht empfänglich.

Klinik und Übertragung

Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierte, unbelebte Objekte (Schuhe, Kleidung, Transportfahrzeuge etc.). Außerdem ist eine Übertragung über weite Distanzen über die Luft möglich.

Typisch ist die Bildung von Aphten (kleinen, schmerzhaften Erosionen) an verschiedenen Körperregionen, insbesondere:

Am Euter, vor allem im Bereich der Zitzen, was zu einem deutlichen Widerstand der Tiere gegenüber dem Ansetzen des Melkgeschirrs führen kann.

An den Klauen, vor allem im Zwischenklauenspalt oder am Kronsaum. Beim Schwein können sich die Veränderungen bis zum Tarsalgelenk ausdehnen. Dies führt zu starker Bewegungsunlust, trippelndem Gangbild und erschwertem Aufstehen.

Im Maulbereich, vor allem an der Lippeninnenseite, der Zunge oder dem Zahnfleisch. Die betroffenen Tiere speicheln vermehrt und zeigen deutlich reduzierte Fresslust.

Begleitend treten hohes Fieber (bis 40-42 °C), Schmerzen und Apathie auf.

Spezies-spezifische Symptome:

Rind: Bei Milchkühen ist ein ausgeprägter Rückgang der Milchleistung zu beobachten. Außerdem können Jungtiere eine erhöhte Mortalität aufzeigen.

Schwein: Die Veränderungen im Bereich der Klauen und Extremitäten sind oft besonders schwerwiegend und können bis zum Ausschuhen führen. Ferkel können plötzlich versterben, selbst ohne vorher deutliche klinische Symptome zu zeigen.

Schaf: Die klinischen Symptome sind meist sehr dezent. Häufig ist Lahmheit das einzige erkennbare Anzeichen.

Eine Behandlung erkrankter Tiere ist nicht erlaubt. Alle empfänglichen Tiere aus betroffenen Betrieben müssen gekeult werden. Außerdem ist eine anschließende umfangreiche Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebes durchzuführen, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Aktuelles

MKS-Ausbruch in Ungarn und Slowakei

Am 7.3.2025 meldete Ungarn das Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Rindern in der Gemeinde Kisbajcs im Bezirk Györ. Am 21.3.2025 informierte das Nationale Referenzlabor für Maul- und Klauenseuche der Slowakischen Republik über positive Ergebnisse der Laboruntersuchungen von drei Proben, die am 20.3.2025 von drei Rinderbeständen in den Bezirken Dunajská Streda und Komárno wegen klinischen Verdachts genommen wurden.

Die Gesamtzahl an Ausbrüchen lag in Ungarn bis zum letzten Ausbruch am 17.4.2025 bei fünf. Die Slowakei meldete bis zum 4.4.2025 gesamt sechs Ausbrüche. Bei den gesamt elf Ausbrüchen waren über 15.000 Rinder betroffen. Sowohl ein slowakische als auch ein ungarischer Fall lagen in unmittelbarer Grenznähe, die Überwachungszonen reichte auf das österreichische Staatsgebiet. Basierend auf dem EU-Recht wurden daher auch in Österreich zwei Überwachungszonen eingerichtet. Die Sperrzonen in Österreich wurden mit 20.5.2025 aufgehoben. In Ungarn war die letzte Sperrzone bis zum 5.6.2025 aktiv.

Vorgehensweise bei Verdachtsfall

Aufgrund der dramatischen wirtschaftlichen Folgen eines MKS Ausbruchs, werden Tierhalter:innen und Tierärzt:innen gebeten, falls Symptome beim Tierbestand auftreten, die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde umgehend zu informieren, damit eine rascher Seuchenausschluss erfolgen kann.

Aktuelle Lage in der Steiermark und Österreich

Derzeit gibt es KEINE Ausbrüche auf österreichischen Betrieben!

Weitere Informationen finden Sie unter  AGES und  KVG.

Merkblätter:  Merkblatt für Tierärzte,  Merkblatt für Landwirte

 

Kontakt

  • Abteilung 8 - Gesundheit und Pflege
  • +43 (316) 877-3595
  • E-Mail
  • Friedrichgasse 9
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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