Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Veterinärwesen
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Über uns
    • Team
    • Projekte
    • Veterinärberichte
  • Tierseuchen
    • Kategorie A - Seuchen
      • Afrikanische Schweinepest (ASP)
      • Aviäre Influenza (AI)
      • Lumpy Skin Disease (LSD) - Hautknotenkrankheit
      • Maul- und Klauenseuche (MKS)
      • Newcastle Disease (NCD)
      • Pest der kleinen Wiederkäuer
      • Schaf- und Ziegenpocken
    • Andere meldepflichtige Tierseuchen
    • Ausgewählte Tierkrankheiten
    • Kategorie A - Seuchen
    • Andere meldepflichtige Tierseuchen
    • Ausgewählte Tierkrankheiten
  • Tierschutz
    • Tierschutz
    • Tiertransport
    • Tierversuche
  • Fleischhygiene
    • Fleischuntersuchung – zuständige Tierärzte/ -innen
    • Gebühren und Verrechnung
  • Veterinärlabor
    • Trichinen
    • Serologie
    • Eutergesundheitsdienst
    • Salmonellen
    • Mikrobiologische Untersuchungen
    • Probeneinsendungen
  • Vets only
    • Fachbereich Fleisch
    • Fortbildungen Fleisch
  1. Sie sind hier:
  2. Veterinärwesen
  3. Tierseuchen
  4. Kategorie A - Seuchen
  5. Pest der kleinen Wiederkäuer
  • Kategorie A - Seuchen
    • Afrikanische Schweinepest (ASP)
    • Aviäre Influenza (AI)
    • Lumpy Skin Disease (LSD) - Hautknotenkrankheit
    • Maul- und Klauenseuche (MKS)
    • Newcastle Disease (NCD)
    • Pest der kleinen Wiederkäuer
    • Schaf- und Ziegenpocken
  • Andere meldepflichtige Tierseuchen
  • Ausgewählte Tierkrankheiten
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Pest der kleinen Wiederkäuer (PPR)

Stand: 13.01.2026

Allgemeines

Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende Virusinfektion der Schafe und Ziegen. Vereinzelt können auch andere Paarhufer wie Wildwiederkäuer, Büffel, Dromedare, Schweine sowie das Hausrind infiziert werden.
Hausrinder und Büffel gelten als empfänglich, zeigen jedoch keine klinischen Symptome und scheiden das Virus nicht aus. Eine Serokonversion ist dennoch nachweisbar.
Für den Menschen stellt das Virus keine Gefahr dar.
PPR ist in weiten Teilen Afrikas, des Mittleren Ostens sowie in Zentral-, Mittel- und Ostasien endemisch. Wiederkehrende Ausbrüche werden insbesondere aus Nordafrika und der Türkei berichtet. In Europa wurde die Krankheit erstmals im Juni 2018 in Bulgarien festgestellt.

Klinik und Übertragung

Nach einer Inkubationszeit von 4-5 Tagen treten hohes Fieber (40-41,5 °C), Appetitlosigkeit, Augen- und Nasenausfluss, sowie Störungen im Verdauungstrakt auf. Außerdem kommt es zu Gewichtsverlust, Fruchtbarkeitsstörungen, Milchrückgang und plötzlichem Tod der Tiere.

Die Übertragung der Virusinfektion erfolgt v. a. durch engen Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen, aerogene Infektion ist ebenfalls möglich.

Aktuelle Lage

Seit dem erstmaligen Auftreten der Pest der kleinen Wiederkäuer im Juli 2024 in Griechenland hat sich die Seuchenlage in Europa verschärft. In der Folge kam es zu weiteren Ausbrüchen in Rumänien, Bulgarien und Ungarn.

Im Juni 2025 wurden sowohl im Norden als auch im Süden Albaniens PPR-Fälle festgestellt, im Juli 2025 folgte ein Ausbruch im Kosovo.

Seit Dezember 2025 ist die PPR nun auch in Kroatien aufgetreten. Dort wurden bislang vier Ausbrüche gemeldet. Damit hat sich das Risiko eines Seucheneintrags nach Österreich weiter erhöht.

Ende Februar 2025 wurden im Rahmen einer stichprobenartigen Quarantäneuntersuchung von Schlachtschafen auch in Österreich PPR-positive Tiere festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden tierschutzgerecht getötet, der Schlachthof umfassend gereinigt und desinfiziert. Da bei den umliegenden Betrieben keine weiteren positiven Befunde erhoben wurden, konnte der PPR-freie Status Österreichs aufrechterhalten werden.

In Österreich werden weiterhin verstärkte veterinärbehördliche Kontrollen durchgeführt. Zusätzlich wurden vorbeugende Maßnahmen für die Verbringung von Schlachtschafen und -ziegen aus Griechenland, Bulgarien, Ungarn und Kroatien festgelegt.

Für diese Verbringungen ist eine vollständige Einzeltierkennzeichnung im Herkunftsland nach den unionsrechtlichen Vorgaben erforderlich. Außerdem sind alle geplanten Sendungen von den zuständigen lokalen Behörden vorab dem BMSGPK zu melden.

Schlachthöfe, die Tiere aus den genannten Staaten übernehmen, haben begleitende Maßnahmen umzusetzen. Dazu zählen stichprobenartige Untersuchungen der Tiere, eine getrennte Aufstallung im Betrieb sowie eine gründliche Reinigung und Desinfektion von Stallungen und Transportmitteln. Auch eine ordnungsgemäße Mistentsorgung und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sind sicherzustellen.

Die Verbringung lebender empfänglicher Tiere aus Albanien und dem Kosovo nach Österreich ist derzeit bis auf Weiteres untersagt.

Weitere Informationen finden Sie unter  AGES und  KVG.

 

Kontakt

  • Abteilung 8 - Gesundheit und Pflege
  • +43 (316) 877-3595
  • E-Mail
  • Friedrichgasse 9
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie