Gebühren und Verrechung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Fleischuntersuchungsgebühren - Allgemeines

Bei den Fleischuntersuchungsgebühren ist zwischen Klein- und Großbetrieben zu unterscheiden.

In Großbetrieben, das sind Schlachtbetrieb mit einer Schlachtleistung von mehr als 1.000 Großvieheinheiten (GVE) an Säugetieren oder mehr als 150.000 Stück an Geflügel pro Jahr, erfolgt die Vorschreibung der Gebühren nach der bundesweit gültigen LMSVG-Kontrollgebührenverordnung - LMSVG-KoGeV.

In Kleinbetrieben werden die Gebühren dagegen nach der Steiermärkischen Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2022 - StFlUGV 2022 vorgeschrieben.

Folgende amtliche Tätigkeiten sind gebührenpflichtig

  • Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  • Hygienekontrollen in Schlacht- und Zerlegungsbetrieben
  • Hygienekontrollen in anderen zugelassenen Betrieben (z. B. Be- und Verarbeitungsbetriebe, Wildbearbeitungsbetriebe, Kühl- und Umpackzentren, Tiefkühlhäuser, ...)

Die Zuständigkeit für die genannten Betriebe liegt bei der Veterinärdirektion.

Valorisierung der Fleischuntersuchungsgebühren

Die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten nach dem LMSVG werden, wenn sich der Verbraucherpreisindex (VPI) um mehr als 2% erhöht, entsprechend valorisiert.

LMSVG-Kontrollgebührenverordnung

  • Die Gebühren für die Kontrolltätigkeit nach der LMSVG-KoGeV in Großbetrieben einschließlich der Kundmachung der Valorisierungen finden Sie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit unter folgendem Link:

 Gebührenverordnungen und Kundmachungen nach dem LMSVG

Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2022 – StFlUGV 2022

  • Die Gebühren für die Kontrolltätigkeit in Kleinbetrieben sowie die Kundmachung der valorisierten Beträge finden Sie unter den folgenden Links.

 Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2022 - StFlUGV 2022

 Valorisierung der in der Steiermärkischen Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2022 festgesetzten Beträge (Kundmachung 2023)

Unter dem nachstehenden Link finden Sie weitere Informationen sowie eine beispielhafte Berechung der Gebühren nach der Steiermärkischen Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2022 - StFlUGV 2022

 Weitere Informationen und Beispiele zur StFlUGV 2022

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