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Aviäre Influenza (Vogelgrippe, AI)

Stand: 23.06.2026

Allgemeines

Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die vor allem Hausgeflügel wie Hühner und Puten sowie zahlreiche wildlebende Vogelarten betrifft. Erreger sind Influenza-A-Viren, die anhand ihrer Oberflächenantigene in verschiedene Subtypen klassifiziert werden.

Man unterscheidet zwischen hochpathogenen (HPAI) und niederpathogenen (LPAI) Varianten. Die hochpathogene Form wird als Tierseuche der Kategorie A eingestuft. Niederpathogene Viren können durch Mutation in hochpathogene Formen übergehen, was zu schweren Ausbrüchen führen kann.

Neben Vögeln können auch verschiedene Säugetierarten infiziert werden: Darunter Schweine, Pferde, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse und Marder.
Seit Anfang 2024 wurden Infektionen erstmals auch bei Rindern und Ziegen nachgewiesen.

Für den Menschen besteht ein Infektionsrisiko hauptsächlich bei engem, direktem Kontakt mit infiziertem Geflügel oder über kontaminierte Materialien (z. B. Kot, Einstreu). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht beobachtet.

Klinik und Übertragung

Niederpathogene aviäre Influenzaviren (LPAI) verursachen beim Geflügel meist nur milde oder gar keine klinischen Symptome. Im Gegensatz dazu führen Infektionen mit hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAI) zu schweren Krankheitsverläufen mit hohen Mortalitätsraten. Typische klinische Erscheinungen umfassen Atemnot, grünlich-wässrigen Durchfall, Blutungen an den inneren Organen, Kammspitzen und Ständern, neurologische Symptome wie Enzephalitis, Ödeme im Kopfbereich, einen deutlichen Rückgang der Legeleistung, dünnschalige oder fehlende Eier, reduzierte Wasser- und Futteraufnahme sowie Apathie und Fieber.

HPAI-Viren sind hochkontagiös und werden hauptsächlich über Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt sowohl direkt von Tier zu Tier als auch indirekt über kontaminierte Gegenstände (z. B. Geräte, Kleidung, Fahrzeuge). Bei starker Staubentwicklung ist zudem eine aerogene Übertragung möglich.

Aktuelles

Im Herbst 2025 und Winter 2025/2026 wurden europaweit vermehrt Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln sowie bei Hausgeflügel gemeldet. Insbesondere Nachbarstaaten wie Deutschland, Italien und Ungarn berichteten über große Ausbruchsgeschehen sowohl im Wildvogelbereich als auch in Geflügelhaltungen. 

Auch in Österreich wurden während der Risikoperiode mehrere HPAI-Fälle bei Wildvögeln sowie Ausbrüche in Geflügelhaltungen festgestellt. In der Steiermark wurde die Vogelgrippe ebenfalls bei Wildvögeln nachgewiesen.

Aufgrund der zuletzt deutlich rückläufigen Seuchensituation und der epidemiologischen Neubewertung durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurden mit Wirkung vom 10. Juni 2026 sämtliche Gebiete mit erhöhtem beziehungsweise stark erhöhtem Risiko für das Auftreten der Aviären Influenza aufgehoben. Österreich gilt damit derzeit flächendeckend als Gebiet ohne erhöhtes Geflügelpestrisiko.

Die bisher für Gebiete mit erhöhtem oder stark erhöhtem Risiko geltenden zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere die Stallpflicht in bestimmten Gebieten, sind somit nicht mehr aufrecht.

Unabhängig davon wird Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern weiterhin empfohlen, auf ein hohes Maß an Biosicherheit zu achten und den Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln nach Möglichkeit zu verhindern.

Auffällige Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

Weitere Informationen finden Sie über das EU Animal Disease Information System (ADIS),  KVG und  AGES.

 

Kontakt

  • Abteilung 8 - Gesundheit und Pflege
  • +43 (316) 877-3595
  • E-Mail
  • Friedrichgasse 9
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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