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Trichinenlabor

der Abteilung 8 Gesundheit und Pflege

Verpflichtung zur Trichinenuntersuchung

Trichinenlarven im Mikroskop
Trichinenlarven im Mikroskop© Dr. Peter Pless

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen ist im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchungen bei allen geschlachteten Hausschweinen und Pferden, aber auch bei Wildschweinen und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können (z. B. Dachsen), verpflichtend eine Trichinenuntersuchung durchzuführen, wenn das Fleisch dieser Tiere in Verkehr gebracht werden soll.


Auch wenn die Trichinenuntersuchung beim Eigenkonsum dieses Fleisches gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, so empfiehlt es sich doch dringend, auch bei Eigenverzehr eine Untersuchung durchführen zu lassen.

Für bäuerliche und kleingewerbliche Schlachtbetriebe sowie für Jäger wurde die Möglichkeit geschaffen, die Trichinenuntersuchung im Veterinärlabor durchführen zu lassen.

Probenmaterial

Von den eingesandten Proben werden 1 Gramm schwere Teile zur Untersuchung entnommen.
Vorbereitung der Trichinenuntersuchung© Dr. Peter Pless

Um ausreichend Untersuchungsmaterial zur Verfügung zu haben, insbesondere um bei verdächtigen Untersuchungsergebnissen auch noch eine Nachuntersuchung durchführen zu können, sollten von Hausschweinen mindesten 5 g, von Wildschweinen, Pferden sowie von anderen Wildtieren mindestens 10 g fettfreie Muskulatur mit sehnigen Anteilen, bevorzugt aus dem Zwerchfellpfeiler, entnommen werden.

Stehen keine Zwerchfellpfeilerproben zur Verfügung, kann als Ersatz auch Kaumuskulatur oder Bauchmuskulatur in doppelter Menge eingeschickt werden.

Probeneinsendung

Einsendeutensilien - Einsendekarton, Plastiksack, Untersuchungsantrag
Einsendeutensilien© Dr. Peter Pless

Für den Probenversand werden vom Trichinenuntersuchungslabor Versandboxen und Antragsformulare für  Hausschweine und  Wildtiere bereitgestellt.

  • Die Einsendeutensilien können von den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten direkt beim Trichinenuntersuchungslabor angefordert werden.

  • Die Versandkartons für die Einsendung von Wildschwein-Proben werden über die Bezirksjagdämter ausgegeben. 

Die Proben können per Post als sogenannte "Freigestellte Veterinärprobe" eingesandt oder von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:30 auch direkt im Labor abgegeben werden.
Außerhalb dieser Zeit ist eine telefonische Vereinbarung mit dem Labor möglich.

Trichinenuntersuchungen werden von Montag bis Freitag durchgeführt.
Die Untersuchung der Muskelproben dauert ca. 1,5 bis 2 Stunden.
Das Untersuchungsergebnis wird per E-Mail oder per Post dem Probenehmer (Tierarzt, kundige Person, Jäger) übermittelt.

Befundauskunft und Informationen

Für Befundauskünfte und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachteams Labor und Zoonosenüberwachung der Veterinärdirektion gerne zur Verfügung.

Sie erreichen uns

  • telefonisch unter 0316/877-3581
  • per E-Mail unter vet_labor@stmk.gv.at
  • oder unter der Adresse 8010 Graz, Friedrichgasse 11

Kosten der Untersuchung

Die Trichinenuntersuchung wird für bäuerliche und kleingewerbliche Betriebe sowie für Jäger oder Privatpersonen kostenlos durchgeführt.
Auch die Einsende-Utensilien werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für den Einsender fallen lediglich die Einsendekosten für die Proben an.

Antragsformulare

 Antragsformular für die Trichinenuntersuchung von Wildtieren

 Antragsformular für die Trichinenuntersuchung von Haustieren

 

Kontakt

  • Abteilung 8 - Gesundheit und Pflege
  • +43 (316) 877-3595
  • E-Mail
  • Friedrichgasse 9
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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