Pest der kleinen Wiederkäuer (PPR)
Stand: 31.07.2025
Allgemeines
Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende Virusinfektion der Schafe und Ziegen. Vereinzelt können auch andere Paarhufer wie Wildwiederkäuer, Büffel, Dromedare, Schweine sowie das Hausrind infiziert werden.
Hausrinder und Büffel gelten als empfänglich, zeigen jedoch keine klinischen Symptome und scheiden das Virus nicht aus. Eine Serokonversion ist dennoch nachweisbar.
Für den Menschen stellt das Virus keine Gefahr dar.
PPR ist in weiten Teilen Afrikas, des Mittleren Ostens sowie in Zentral-, Mittel- und Ostasien endemisch. Wiederkehrende Ausbrüche werden insbesondere aus Nordafrika und der Türkei berichtet. In Europa wurde die Krankheit erstmals im Juni 2018 in Bulgarien festgestellt.
Klinik und Übertragung
Nach einer Inkubationszeit von 4-5 Tagen treten hohes Fieber (40-41,5 °C), Appetitlosigkeit, Augen- und Nasenausfluss, sowie Störungen im Verdauungstrakt auf. Außerdem kommt es zu Gewichtsverlust, Fruchtbarkeitsstörungen, Milchrückgang und plötzlichem Tod der Tiere.
Die Übertragung der Virusinfektion erfolgt v. a. durch engen Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen, aerogene Infektion ist ebenfalls möglich.
Aktuelle Lage
Seit dem erstmaligen Auftreten der Pest der kleinen Wiederkäuer (PPR) im Juli 2024 in Griechenland sowie den darauffolgenden Ausbrüchen in Rumänien, Bulgarien, Ungarn und zuletzt erneut in Rumänien hat sich das Risiko eines Seucheneintrags nach Österreich erhöht. In Albanien wurden sowohl im Norden als auch im Süden Fälle der PPR im Juni 2025 und im Kosovo im Juli 2025 gemeldet.
Im Rahmen einer stichprobenartigen Quarantäneuntersuchung von Schlachtschafen Ende Februar 2025, wurden in Österreich PPR-positive Tiere festgestellt. Diese wurden tierschutzgerecht getötet, der betroffene Schlachthof umfassend gereinigt und desinfiziert. Nach negativer Untersuchung der umliegenden Betriebe konnte der PPR-freie Status in Österreich aufrechterhalten werden.
Angesichts der aktuellen Seuchensituation hält Österreich an verstärkten veterinärbehördlichen Kontrollen fest und hat vorbeugende Maßnahmen für die Verbringung von Schlachtschafen und -ziegen aus Griechenland, Bulgarien und Ungarn angeordnet.
Für diese Tiere gelten verpflichtend folgende Vorgaben: Eine vollständige Einzeltierkennzeichnung im Herkunftsland gemäß den europäischen Vorschriften ist Voraussetzung für die Verbringung. Zudem ist das BMSGPK von den zuständigen lokalen Behörden über alle geplanten Sendungen aus diesen Ländern zu informieren.
Darüber hinaus sind Schlachthöfe, die Tiere aus den genannten Staaten übernehmen, zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet. Diese umfassen:
- Stichprobenuntersuchungen der Tiere,
- getrennte Aufstallung im Betrieb,
- umfassende Reinigung und Desinfektion der Stallungen und Transportmittel,
- eine ordnungsgemäße Mistentsorgung sowie
- die konsequente Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen.
Die Verbringung lebender empfänglicher Tiere aus Griechenland, Rumänien Albanien und Bulgarien nach Österreich ist bis auf weiteres verboten.