Tuberkulose
Stand: 31.07.2025
Allgemeines
Die Erreger der Tuberkulose bei Mensch und Tier gehören zum Mycobacterium-tuberculosis-Komplex (MTBC), der mehrere speziesübergreifend pathogene Mykobakterien umfasst. Dazu zählen unter anderem Mycobacterium (M.) tuberculosis, M. bovis, M. caprae, sowie M. microti.
Während M. tuberculosis ausschließlich beim Menschen vorkommt und dort das einzige relevante Reservoir bildet, gelten für zoonotisch bedeutsame Vertreter wie M. bovis und M. caprae insbesondere Rinder, Ziegen, Wildschweine sowie Wildwiederkäuer - vor allem das Rotwild - als hauptsächliche Erregerreservoire. Das Reservoir von M. microti liegt primär bei Wühl- und Spitzmäusen, wobei auch andere Säugetiere infiziert werden können.
Rindertuberkulose - Klinik und Übertragung
Die Rindertuberkulose (M.bovis) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und Zoonose. Die Infektion verläuft schleichend und kann über Jahre bestehen, ohne dass betroffene Tiere klinische Symptome zeigen. Eine Übertragung erfolgt durch Einatmen erregerhaltiger Tröpfchen, aber auch über Speichel oder Kot. Beim Menschen kann eine Infektion insbesondere durch engen Tierkontakt oder den Verzehr kontaminierter Rohmilchprodukte erfolgen.
Da viele infizierte Tiere keine Auffälligkeiten zeigen, bleibt die Erkrankung häufig unerkannt. Auch klinisch inapparent infizierte Tiere stellen ein Ansteckungsrisiko dar.
Aktuelles
Seit 1999 gilt Österreich als anerkannt frei von Rindertuberkulose. Ab Mai 2000 wurde die flächendeckende Untersuchung der Wiederkäuer mittels Tuberkulintest eingestellt und die Überwachung der Krankheit erfolgt nur mehr im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
In Teilen Tirols und Vorarlbergs stellt jedoch Rotwild ein dauerhaftes Reservoir für M. caprae dar. Eine Übertragung auf Rinder erfolgt dort seit 2008 immer wieder, vor allem während der Weide- und Alpungszeit durch die gemeinsame Flächennutzung.
Zur Eindämmung der Wildtiertuberkulose werden jährlich sogenannte Sonderuntersuchungs- und Sonderüberwachungsgebiete gemäß Rinder-TBC-Verordnung festgelegt. In diesen Gebieten werden Rinder nach der Alpung mittels TBC-Test untersucht. Ergänzend erfolgen jagdliche Maßnahmen und Untersuchungen an Rotwild, um die Infektionslage zu beurteilen und gegebenenfalls die Gebietsabgrenzungen anzupassen.