Rauschbrand
Stand: 31.07.2025
Allgemeines
Mit dem Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzt 2024 zählt der Rauschbrand nicht mehr zu den meldepflichtigen Tierseuchen.
Bei der Tierseuche handelt es sich um eine tödlich verlaufende Erkrankung der Rinder, die durch das Bakterium Clostridium chauvoei verursacht wird. Das Bakterium verbreitet sich über Sporen, die sich im Boden für Jahre halten.
Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht auf sogenannten „Rauschbrandweiden", auf denen Tiere an Rauschbrand verendet sind.
Klinik und Übertragung
Die Infektion erfolgt meist über kleinste Haut- oder Schleimhautläsionen. Besonders empfänglich für die Erkrankung sind Rinder im Alter zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Schafe infizieren sich häufig über Hautverletzungen, die während der Schur entstehen.
Betroffene Tiere zeigen oftmals unspezifische Allgemeinsymptome wie Fieber, Apathie und Lahmheit. Typisch sind zudem lokal begrenzte, schmerzhafte und überwärmte Schwellungen mit Gasbildung, insbesondere in der Muskulatur der Gliedmaßen und des Rumpfes. Beim Abtasten dieser Areale ist häufig ein charakteristisches Geräusch („Knistern") wahrnehmbar.
Aktuelles
Da die Sporen des Erregers über viele Jahre im Boden überdauern können, führt die Veterinärbehörde eine laufend aktualisierte Liste bekannter Rauschbrandweiden. Diese wird den betroffenen Gemeinden zur Verfügung gestellt, um Landwirt:innen, die ihre Rinder auf entsprechende Flächen auftreiben möchten, rechtzeitig zu informieren.
Rinder die auf rauschbrandgefährdet Weiden verbracht werden, sollen unbedingt gegen die Erkrankung geimpft sein. Für die Inanspruchnahme einer Beihilfe aus Mitteln der Steirischen Tierseuchenkasse im Falle von Tierverlusten ist die Impfung von Rindern ab einem Alter von drei Monaten verpflichtend.
Auf Wunsch der Tierbesitzer:innen kann die Schutzimpfung auch bei Rindern durchgeführt werden, die nicht auf gefährdete Weideflächen aufgetrieben werden.