Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
Stand: 31.07.2025
Allgemeines
Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) zählt zu den wirtschaftlich relevantesten Infektionserkrankungen beim Rind weltweit. Verursacht wird sie durch ein Pestivirus aus der Familie der Flaviviridae.
Neben Rindern können auch Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer als Wirtstiere fungieren. Die Erkrankung ist weltweit verbreitet und stellt insbesondere aufgrund persistenter Infektionen ein bedeutendes Problem für die Rinderhaltung dar.
Klinik und Übertragung
Die Hauptquelle der Virusverbreitung sind persistent (dauerhaft) infizierte Tiere (PI-Tiere). Diese Tiere infizieren sich bereits im Mutterleib, typischerweise zwischen dem 40. und 120. Tag der Trächtigkeit. In dieser Phase ist das Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift, wodurch eine Immuntoleranz gegenüber dem Virus entsteht. Die Folge: Das Kalb bleibt lebenslang infiziert, zeigt meist keine Symptome, scheidet das Virus jedoch kontinuierlich über alle Körperexkrete und -sekrete aus und stellt somit ein dauerhaftes Infektionsrisiko für die Herde dar.
Infektionen mit BVD-Viren verlaufen häufig ohne Symptome. Klinisch können jedoch unspezifische Symptome wie Fieber, Durchfall, Atemwegserkrankungen, Schleimhautläsionen, Fressunlust, verringerte Milchleistung sowie Fruchtbarkeitsstörungen auftreten.
Mucosal Disease (MD) ist eine besondere Verlaufsform der BVD und tritt ausschließlich bei PI-Tieren auf, wenn diese zusätzlich mit einem genetisch eng verwandten Virusstamm infiziert werden. Die MD verläuft schwerwiegend und endet in der Regel tödlich. Typische klinische Zeichen sind hohes Fieber, blutiger Durchfall, ausgedehnte Schleimhauterosionen im Maulbereich (Flotzmaul, Nase) und in der Zwischenklauenspaltregion.
Zur Seuchenbekämpfung sind die frühzeitige Erkennung und konsequente Entfernung der PI-Tiere aus der Herde entscheidend, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.
Aktuelles
Seit dem Inkrafttreten der BVD-Verordnung im Jahr 2004 wurden, mit Ausnahme reiner Mastbetriebe, rinderhaltende Betriebe jährlich über Tankmilch- oder Blutproben auf BVD-Virus untersucht. Durch diese Maßnahmen verbunden mit einer konsequenten Kontrolle des Tierverkehrs, ist es gelungen, die BVD in der Steiermark erfolgreich zu tilgen.
Im Februar 2022 wurde das gesamte Bundesgebiet als „seuchenfrei" in Bezug auf BVD gem. der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 anerkannt.
Bisher amtlich anerkannt BVD-virusfreie Bestände erhalten automatisch den Status „frei von BVD" gemäß AHL (Animal Health Law) und müssen weiterhin sicherstellen, dass Rinder nicht gegen das BVD-Virus geimpft und ausschließlich aus Betrieben mit amtlichen Status „frei von BVD" oder mit gültigem Einzeltieruntersuchungsergebnis zugekauft werden.
Betriebe, welche die Rinderhaltung neu beginnen, müssen sicherstellen, dass alle Rinder aus Herkunftsbetrieben mit Status „frei von BVD" stammen und zugegangene Rinder nicht gegen das BVD-Virus geimpft wurden. Unter Einhaltung dieser Voraussetzungen kann jedem neuen Betrieb die Anerkennung der BVD-Freiheit gewährt werden. Damit entfällt die bisher erforderliche Grunduntersuchung des Bestandes.
In der Vergangenheit waren Mastbetriebe, welche Rinder ausschließlich zur Schlachtung in Verkehr bringen und keine Rinder zur Nachzucht halten, vom Geltungsbereich der nationalen BVD-Verordnung ausgenommen. Die europarechtlichen Vorgaben umfassen nun jedoch auch Mastbetriebe. Der Status „frei von BVD" wird diesen Betrieben nur gewährt, wenn alle zugekauften Rinder ausschließlich aus amtlich anerkannt BVD-virusfreien Betrieben stammen und diese Rinder nicht gegen das BVD-Virus geimpft wurden. Alle Mastbetriebe, die diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen künftig einer Grunduntersuchung unterzogen werden.
Die amtliche BVD-Freiheit eines Bestandes ist (wie auch die Freiheit von Rinderbrucellose, Rinderleukose und IBR/IPV) bei Verbringungen durch den Tierhalter/die Tierhalterin am Viehverkehrsschein zu bestätigen.
Verbringung auf Gemeinschaftsweiden
Rinder, die aus Beständen (auch Mastbetrieben) mit einem amtlichen BVD-Freiheitsstatus stammen, dürfen ohne Einzeltieruntersuchung auch auf Gemeinschaftsweiden verbracht werden.
Innergemeinschaftlicher Handel
Werden Rinder aus heimischen Beständen mit dem Status „frei von BVD" innergemeinschaftlich verbracht, müssen vor dem Verbringen keine Einzeltieruntersuchungen bzw. Bestandsuntersuchungen in den Herkunftsbetrieben durchgeführt werden.
Im Gegenzug müssen alle Rinder, die aus dem Ausland in österreichische Bestände eingebracht werden, BVD-Virus und BVD-Antikörper frei sein. Diese Rinder dürfen auch nicht gegen das BVD-Virus geimpft worden sein. Die Bestätigung, dass in heimische Bestände eingebrachte Rinder nicht gegen BVD geimpft sind, muss im TRACES-Zeugnis durch die abfertigenden Amtstierärzt:innen des Herkunftsmitgliedslandes erfolgen.
Aufrechterhaltung des BVD-Freiheitsstatus
Damit der BVD-Freiheitsstatus und die damit verbundenen Handelserleichterungen aufrechterhalten werden können, wird jährlich ein stichprobenartiges Überwachungsprogramm mittels Untersuchung von Blutproben und eine flächendeckende Untersuchung von Tankmilchproben durchgeführt. Die Kosten der jährlich durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen werden aus Mitteln des Bundes getragen.
Die Kosten für die Probennahme und die Laboruntersuchung von Blutproben, die erforderlich sind, wenn Verbringungen aus Betrieben ohne BVD-Freiheitsstatus stattfinden, sind durch den Tierhalter/die Tierhalterin zu tragen.
Privatrechtliche Untersuchungen auf BVD-Virus erfolgen sowohl an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) in Mödling (Robert-Koch-Gasse 17, 2340 Mödling), als auch an der AGES Linz (Wieningerstraße 8, 4020 Linz).