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Tollwut

Stand: 31.07.2025

Allgemeines

Tollwut ist eine akut verlaufende, in der Regel tödlich endende Viruserkrankung bei Säugetieren und dem Menschen. Sie wird durch Viren der Gattung Lyssavirus aus der Familie der Rhabdoviridae verursacht.

Tollwut kann je nach Wirtstieren in drei unterschiedliche Formen auftreten:

Urbane Tollwut: Hunde bilden das Hauptreservoir und übertragen das Virus auf andere Tiere und Menschen. Die Zirkulation des Virus in der österreichischen Hundepopulation ist seit 1950 erloschen.

Silvatische Tollwut: Dabei handelt es sich um eine Form der Tollwut, die hauptsächlich durch wildlebende Karnivoren übertragen wird. In der österreichischen Wildtierpopulation wurde seit dem Jahr 2007 kein Tollwutfall dieser Form mehr nachgewiesen.

Fledermaustollwut: Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und kann nicht mit der silvatischen Tollwut in Zusammenhang gebracht werden.

Klinik und Übertragung

Tollwut wird in der Regel durch den Biss eines infizierten Tieres übertragen, da sich das Virus im Speichel befindet. Die Inkubationszeit variiert je nach Lokalisation der Eintrittspforte und beträgt meist zwei bis zwölf Wochen, kann jedoch in Einzelfällen bis zu einem Jahr andauern.

Erste Anzeichen der Erkrankung sind auffällige Verhaltensänderungen wie Scheu, Nervosität oder gesteigerte Reizbarkeit. Im weiteren Verlauf treten Schluckstörungen, vermehrter Speichelfluss, eine Abneigung gegenüber Wasser (Hydrophobie), Aggressivität sowie Lähmungserscheinungen auf. Nach Ausbruch der klinischen Symptome verläuft die Krankheit nahezu ausnahmslos tödlich - meist innerhalb von 14 Tagen.

Aktuelles

Österreich gilt seit September 2008 offiziell als frei von klassischer Tollwut, erreicht durch strenge Impf- und Kontrollmaßnahmen. Im September 2023 wurde erstmals ein Fledermaus-Tollwutvirus (Lyssavirus) bei einer Breitflügelfledermaus nachgewiesen. Österreich bleibt weiterhin tollwutfrei, da dies ein separates Infektionsgeschehen darstellt.

Ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung einer Einschleppung der Tollwut nach Österreich sind die strengen Einreisebestimmungen für Heimtiere im Reiseverkehr aus Drittstaaten und EU-Mitgliedstaaten. Voraussetzung für die Verbringung von empfänglichen Heimtieren nach Österreich sind unter anderem eine gültige Tollwutimpfung, gegebenenfalls eine Titerbestimmung (Länderspezifische Unterschiede) sowie ein gültiger EU-Heimtierausweis.

 

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  • Friedrichgasse 9
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